Streit mit dem Vermieter, ein Verkehrsunfall mit ungeklärter Schuldfrage oder die plötzliche Kündigung durch den Arbeitgeber – zahlreiche Situaltionen im Alltag bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial. Können sich beide Parteien nicht einigen, landet der Streitfall vor Gericht und verursacht spätestens ab diesem Zeitpunkt hohe Kosten. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, zahlt sämtliche Kosten aus eigener Tasche.

Volle Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
Die Rechtsschutzversicherung ist ein sinnvoller Versicherungsschutz für Privatpersonen, denn sie übernimmt im Falle von Rechtsstreitigkeiten alle anfallenden Kosten. Dazu gehören die Kosten für den anwaltlichen Beistand, die Gerichtskosten sowie die Kosten für die Einbestellung von Zeugen, für gerichtliche Gutachten und Kautionen. Bei einer außergerichtlichen Einigung, die ohne ein Gerichtsverfahren zustande gekommen ist, werden die Kosten für den Rechtsanwalt von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
In der Praxis werden in der Regel folgende Bausteine miteinander kombiniert:
- Verkehrsrechtsschutz
- Mietrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
In Abhängigkeit von der persönlichen Lebenssituation können einzelne Bausteine weggelassen werden. Selbstständige und Freiberufler benötigen beispielsweise keinen Arbeitsrechtsschutz, da dieser Versicherungsschutz nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zum Tragen kommt.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot auf der Grundlage Ihrer persönlichen Bedürfnisse.