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 Transportversicherung und Verkehrshaftung

Als Spediteur oder Frachtführer obliegt die Verantwortung für die vertragsgemäße und unversehrte Ablieferung der Güter am vereinbarten Bestimmungsort.
Die Verkehrshaftung betrifft Schäden, die dem Auftraggeber eines Spediteur oder Frachtführers unmittelbar an den beförderten Waren oder im Zusammenhang mit dem Transport, wie z.B. Lieferzeitüberschreitung entstehen.

Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Spediteur oder Frachtführer gegen dieses Haftungsrisiko. Der Deckungsumfang richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach denen der Spediteur oder Frachtführer haftet.

Wir erstellen Ihnen einen Individuellen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung ihrer konkreten Bedürfnisse.
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