Transportversicherung und Verkehrshaftung
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Als Spediteur oder Frachtführer obliegt die Verantwortung für die vertragsgemäße
und unversehrte Ablieferung der Güter am vereinbarten Bestimmungsort.
Die Verkehrshaftung betrifft Schäden, die dem Auftraggeber eines Spediteur
oder Frachtführers unmittelbar an den beförderten Waren oder im Zusammenhang mit
dem Transport, wie z.B. Lieferzeitüberschreitung entstehen.
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Spediteur oder
Frachtführer gegen dieses Haftungsrisiko. Der Deckungsumfang richtet sich
grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach denen der Spediteur
oder Frachtführer haftet.
Wir erstellen Ihnen einen Individuellen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung ihrer konkreten Bedürfnisse.
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